KLOSTER EBERBACH

KLOSTER EBERBACH
KLOSTER EBERBACH

Mit Wirkung zum 1. Januar 1998 brachte das Land Hessen die 1803 säkularisierte Abteianlage als Grundvermögen in das Eigentum einer rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts ein.

Die Verfassung der so errichteten „Stiftung Kloster Eberbach" wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 2. Februar 1998, S. 347 bekannt gemacht.
Die Stiftung hat den Auftrag, das Bau- und Kulturdenkmal Kloster Eberbach durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten sowie dessen historische Weinbautradition zu bewahren.

Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen laufenden Mittel für Unterhaltung und Betrieb der Anlage sind von der Stiftung selbst zu erwirtschaften. Diesem Zweck dienen die von den Besuchern erhobenen Eintrittsgelder und Führungsgebühren ebenso wie die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die Pachterlöse aus der Klostergastronomie oder der Erwerb von Produkten an der Klosterkasse.

Zur Fortführung des seit 1986 laufenden Programms „Generalsanierung Kloster Eberbach", mit dem zum Teil über Jahrhunderte aufgelaufene Substanzschäden behoben werden, erhält die Stiftung Zuführungen des Landes.

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Serie: Kirchen & Klöster

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