Mit Wirkung zum 1. Januar 1998 brachte das Land Hessen die 1803 säkularisierte Abteianlage als Grundvermögen in das Eigentum einer rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts ein.
Die
Verfassung der so errichteten „Stiftung Kloster Eberbach" wurde im
Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 2. Februar 1998, S. 347 bekannt
gemacht.
Die Stiftung hat den Auftrag, das Bau- und Kulturdenkmal
Kloster Eberbach durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende
Nutzung auf Dauer zu erhalten sowie dessen historische Weinbautradition
zu bewahren.
Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen laufenden Mittel für Unterhaltung und Betrieb der Anlage sind von der Stiftung selbst zu erwirtschaften. Diesem Zweck dienen die von den Besuchern erhobenen Eintrittsgelder und Führungsgebühren ebenso wie die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die Pachterlöse aus der Klostergastronomie oder der Erwerb von Produkten an der Klosterkasse.
Zur Fortführung des seit 1986 laufenden Programms „Generalsanierung Kloster Eberbach", mit dem zum Teil über Jahrhunderte aufgelaufene Substanzschäden behoben werden, erhält die Stiftung Zuführungen des Landes.